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Ablauf und Unter­la­gen

Ablauf

Ablauf in sieben Schritten von der Anfrage bis zur Auslieferung; das Gutachten liegt zwei Wochen nach Ortstermin und vollständigen Unterlagen vor1Anfrage2Angebot3Auftrag4Unterlagen5Ortstermin6Gutachten7Auslieferunginnerhalb von zwei Wochen ab Ortsterminund vollständigen Unterlagen
  1. Anfrage. Sie rufen an oder schreiben mir – unver­bind­lich und kostenlos. Wir klären, wofür Sie das Gutachten brauchen und ob ich der Richtige dafür bin.
  2. Angebot. Sie erhalten ein schrift­li­ches Angebot mit Festpreis, Stichtag und Zweck des Gut­ach­tens.
  3. Auftrag. Sie nehmen das Angebot an, ich bestätige Ihnen den Auftrag schrift­lich per E-Mail. Bezahlt wird später (siehe Preise).
  4. Unter­la­gen. Sie senden mir die Unter­la­gen aus der Liste unten – am ein­fachs­ten über einen per­sön­li­chen, ver­schlüs­sel­ten Upload-Link, den Sie mit dem Auftrag erhalten. Was bei Ämtern liegt, kann ich mit Ihrer Vollmacht selbst anfordern.
  5. Orts­ter­min. Ich besich­tige die Immobilie innen und außen und foto­gra­fiere sie. Beim Verkehrs­wert­gutachten stelle ich danach einen Abschlag von 30 % in Rechnung.
  6. Gutachten. Innerhalb von zwei Wochen nach Orts­ter­min und voll­stän­di­gen Unter­la­gen ist das Gutachten fertig.
  7. Aus­lie­fe­rung. Sie erhalten das Gutachten zuerst als Entwurf zur Durch­sicht mit der Schluss­rech­nung. Nach Zah­lungs­ein­gang bekommen Sie die unter­schrie­bene Fassung als PDF und in zwei gedruck­ten Aus­fer­ti­gun­gen.

Sie wissen von Anfang an, was passiert und wann Sie Ihr Gutachten bekommen.

Unter­la­gen

Marek Jordan prüft die Unterlagen für ein Gutachten

Für alle Objekte:

  • Grund­buch­aus­zug, nicht älter als drei Monate
  • Flurkarte
  • Baupläne: Grund­risse, Schnitte, Ansichten
  • Wohn­flä­chen- und Nutz­flä­chen­be­rech­nung
  • Bau­be­schrei­bung, soweit vorhanden
  • Ener­gie­aus­weis
  • Nachweise über Reno­vie­run­gen und Moder­ni­sie­run­gen der letzten Jahre

Zusätz­lich bei Eigen­tums­woh­nun­gen:

  • Tei­lungs­er­klä­rung mit Auf­tei­lungs­plan
  • Pro­to­kolle der Eigen­tü­mer­ver­samm­lun­gen der letzten drei Jahre
  • Wirt­schafts­plan und Haus­geld­ab­rech­nung
  • Höhe der Erhal­tungs­rü­ck­lage

Zusätz­lich bei ver­mie­te­ten Objekten:

  • Miet­ver­träge oder eine Mie­ter­liste mit Fläche, Miete und Miet­be­ginn

Fehlt etwas, sagen Sie es mir. Vieles kann ich mit Ihrer Vollmacht bei Grund­buch­amt, Katas­ter­amt und Bau­auf­sicht selbst anfordern – Sie müssen nicht von Amt zu Amt laufen. Das kostet Zeit; ich rechne sie nach Aufwand ab, zuzüglich der Gebühren der Behörden (siehe Preise).

Frist

Das Gutachten liegt innerhalb von zwei Wochen nach Orts­ter­min und voll­stän­di­gen Unter­la­gen vor; die Frist beginnt, sobald beides da ist.

Wider­rufs­recht

Erteilen Sie den Auftrag als Ver­brau­che­rin oder Ver­brau­cher per E-Mail oder Telefon oder außerhalb meiner Geschäfts­räume – etwa bei Ihnen zu Hause oder beim Orts­ter­min –, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wider­ru­fen. Die voll­stän­dige Wider­rufs­be­leh­rung und ein Muster-Wider­rufs­for­mu­lar erhalten Sie mit dem Angebot.

Soll ich vor Ablauf der 14 Tage beginnen – etwa weil ein Termin drängt –, verlangen Sie das bei der Auf­trags­er­tei­lung aus­drü­ck­lich; erteilen Sie den Auftrag außerhalb meiner Geschäfts­räume, dann per E-Mail oder schrift­lich. Wider­ru­fen Sie danach, zahlen Sie einen ange­mes­se­nen Betrag für den Teil der Leistung, den ich bis dahin erbracht habe (§ 357a Abs. 2 BGB). Haben Sie außerdem bestätigt, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Wider­rufs­recht erlischt, sobald ich die ver­ein­barte Leistung voll­stän­dig erbracht habe, endet es in diesem Moment (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).