Gutachten bei Erbe
- ab 2.390 €
- Verkehrswertgutachten bis 200.000 € Wert; Stichtag in der Vergangenheit + 10 %
- Fertig in 2 Wochen
- nach Ortstermin und vollständigen Unterlagen
- Immer vor Ort
- bei jedem Gutachten, innen und außen
Erben mehrere Personen eine Immobilie, muss sich die Erbengemeinschaft auf einen Wert einigen: Einer übernimmt und zahlt die anderen aus, oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt. Ein Gutachten gibt allen Beteiligten dieselbe, nachvollziehbare Grundlage.
Fragen, die Sie sich stellen sollten
- Wissen alle Erben, was die Immobilie heute wert ist – oder hat jeder eine eigene Zahl im Kopf?
- Woher stammt diese Zahl: aus einem Inserat, von einem Nachbarn, aus dem Internet?
- Würden alle Beteiligten eine Zahl akzeptieren, die einer von ihnen selbst ermittelt hat?
Wenn Sie bei einer dieser Fragen zögern, ist ein neutrales Gutachten der kürzeste Weg zur Einigung.
Wofür das Gutachten dient
- Einigung unter Erben: Übernahme durch einen Miterben, Auszahlung der anderen
- Wertermittlung für den Pflichtteil (§ 2314 Bürgerliches Gesetzbuch)
- Grundlage für die Entscheidung: behalten, vermieten oder verkaufen
Worauf es ankommt

- Ein gemeinsamer Auftrag. Am besten beauftragen alle Erben gemeinsam. Dann akzeptieren alle das Ergebnis leichter, und niemand muss ein zweites Gutachten bezahlen.
- Der Stichtag. Für die Auseinandersetzung zählt meist der heutige Wert, für den Pflichtteil der Wert am Todestag. Den richtigen Stichtag klären wir vorher.
Was Ihnen das Gutachten bringt
Ein Beispiel: Das Elternhaus ist 400.000 € wert, zwei Geschwister erben, einer übernimmt. Schon 5 % Fehleinschätzung sind 20.000 € – die Hälfte davon bekommt einer zu viel und der andere zu wenig. Das Gutachten kostet 2.790 € und gibt beiden dieselbe Zahl, die jeder nachprüfen kann. Das erspart oft den Streit, der am Ende teurer wird als jedes Gutachten.
Preis
Verkehrswertgutachten ab 2.390 €. Für einen Stichtag in der Vergangenheit kommen 10 % hinzu, für ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch 20 % je Recht. Alle Preise unter Preise.
Häufige Fragen
Welcher Stichtag gilt bei einer Erbschaft?
Für die Auseinandersetzung unter Erben zählt meist der heutige Wert, für den Pflichtteil der Wert am Todestag. Welchen Stichtag Sie brauchen, klären wir vor dem Auftrag; ein Stichtag in der Vergangenheit kostet 10 % mehr.
Sollten alle Erben das Gutachten gemeinsam beauftragen?
Das ist am besten. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten akzeptieren alle Beteiligten leichter, und niemand muss ein zweites bezahlen. Ich bewerte die Immobilie neutral, nicht im Interesse eines einzelnen Erben.
Was passiert mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch im Nachlass?
Ein solches Recht mindert den Wert der Immobilie. Ich bewerte es mit und ziehe es nachvollziehbar ab; je Recht kommen 20 % zum Preis des Gutachtens hinzu.
Kann ich das Gutachten beim Finanzamt verwenden, etwa für die Erbschaftsteuer?
Dafür biete ich meine Gutachten nicht an. Will man dem Finanzamt einen niedrigeren Immobilienwert nachweisen, nennt das Bewertungsgesetz als regelmäßigen Nachweis ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder einer Person, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert ist (§ 198, für die Grundsteuer § 220 Bewertungsgesetz). Eine solche Bestellung oder Zertifizierung habe ich nicht. Brauchen Sie den Wert für das Finanzamt, sage ich Ihnen das im Erstgespräch, bevor ein Auftrag entsteht.
Wofür ist das Gutachten im Erbfall gedacht?
Für die Einigung unter Erben, die Auszahlung von Miterben und die Wertermittlung beim Pflichtteil – dort zählt der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs dazu verlangen keine Bestellung oder Zertifizierung des Gutachters. Dass andere Beteiligte oder ein Gericht den Wert übernehmen, kann niemand zusagen; ein nachvollziehbar hergeleiteter Wert ist aber die beste Grundlage für eine Einigung.
Hinweis: Ich erstelle Gutachten, keine Steuerberatung. Ob und wie Sie ein Gutachten in Ihrer Steuererklärung verwenden und welche steuerlichen Folgen das hat, besprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.