Kaufpreisaufteilung Boden und Gebäude
- 690 €
- Festpreis inkl. MwSt.
- 390 €
- zusammen mit einem Restnutzungsdauergutachten
Abschreiben können Sie nur den Gebäudeanteil des Kaufpreises, nicht den Grund und Boden. Das Finanzamt teilt den Kaufpreis oft mit seiner Arbeitshilfe auf – und die bildet die tatsächlichen Werte nicht immer ab. Eine gutachterliche Aufteilung begründet den Gebäudeanteil mit Bodenrichtwert, Gebäude und Lage.
Fragen, die Sie sich stellen sollten
- Haben Sie eine vermietete Immobilie gekauft oder wollen Sie eine kaufen?
- Steht im Kaufvertrag, wie viel auf Grund und Boden und wie viel auf das Gebäude entfällt?
- Hat das Finanzamt den Gebäudeanteil niedriger angesetzt, als Sie erwartet haben?
Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € bedeuten 10 Prozentpunkte mehr Gebäudeanteil 40.000 € mehr, die über die Jahre abgeschrieben werden können. Die gutachterliche Aufteilung kostet 690 €, zusammen mit einem Restnutzungsdauergutachten 390 €.
Was Sie bekommen
Eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme mit der Herleitung von Bodenwert und Gebäudewert und der Aufteilung des Kaufpreises. Gerechnet wird nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung.
Rechtsstand
Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 sieht eine neue Vorschrift für die Kaufpreisaufteilung vor (§ 6f Einkommensteuergesetz in der Fassung des Entwurfs). Gelten soll sie nur für Kaufverträge, die nach der Verkündung des Gesetzes geschlossen werden; für frühere Käufe ändert sich nichts.
Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Ich verfolge das Verfahren laufend und sage Ihnen vor jedem Auftrag, was für Ihren Kauf gilt.
Rechtsgrundlage: Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (Bundestags-Drucksache 21/8283 vom 30. September 2026) liegt dem Bundestag vor; beschlossen ist er noch nicht. Stand der Prüfung: Oktober 2026.
Rechtsgrundlage: § 6f Einkommensteuergesetz (Kaufpreisaufteilung) ist noch nicht in Kraft. Stand der Prüfung: Oktober 2026.
Preis
690 € inklusive Mehrwertsteuer. Zusammen mit einem Restnutzungsdauergutachten: 390 €. Alle Preise und die Zahlung unter Preise, Ablauf und Unterlagen unter Ablauf und Unterlagen.
Häufige Fragen
Warum muss der Kaufpreis aufgeteilt werden?
Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Wer eine vermietete Immobilie kauft, muss deshalb wissen, welcher Teil des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt.
Wie wird aufgeteilt?
Ich ermittle Bodenwert und Gebäudewert getrennt – den Bodenwert über den Bodenrichtwert, den Gebäudewert über Bauart, Alter, Zustand und Lage – und teile den Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte auf.
Ändert sich daran gerade etwas?
Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 sieht eine neue Regel für die Kaufpreisaufteilung vor. Sie soll nur für Kaufverträge gelten, die nach ihrer Verkündung geschlossen werden. Beschlossen ist sie noch nicht; den aktuellen Stand nenne ich Ihnen vor dem Auftrag.
Hinweis: Ich erstelle Gutachten, keine Steuerberatung. Ob und wie Sie ein Gutachten in Ihrer Steuererklärung verwenden und welche steuerlichen Folgen das hat, besprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.