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Rest­nutzungs­dauer­gutachten

ab 1.190 €
Festpreis bis 299 m² Wohn- und Nutz­flä­che, inkl. MwSt.
Fertig in 2 Wochen
nach Orts­ter­min und voll­stän­di­gen Unter­la­gen
Immer vor Ort
auch hier, innen und außen

Wer ein Gebäude vermietet, schreibt es steu­er­lich ab – bei Gebäuden mit Baujahr 1925 bis 2022 mit 2 % im Jahr, also über 50 Jahre. Ist das Gebäude tat­säch­lich kürzer nutzbar, erlaubt das Gesetz eine höhere Abschrei­bung, wenn Sie die kürzere Nut­zungs­dauer nach­wei­sen (§ 7 Abs. 4 Satz 2 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz). Dafür ist das Rest­nutzungs­dauer­gutachten da.

Fragen, die Sie sich stellen sollten

  • Vermieten Sie ein Gebäude, das Sie mit 2 % im Jahr abschrei­ben?
  • Ist es in die Jahre gekommen, oder steht eine Reno­vie­rung von Dach, Fassade, Fenstern oder Leitungen an?
  • Ist offen, wie lange es wirklich noch nutzbar ist?

Wenn Sie zweimal mit Ja antworten, lohnt sich ein Gespräch.

Ein Beispiel

Gebäu­de­an­teil 300.000 €. Bei 50 Jahren beträgt die Abschrei­bung 6.000 € im Jahr. Weist das Gutachten eine Rest­nut­zungs­dauer von 30 Jahren nach, sind es 10.000 € im Jahr.

Das sind 4.000 € mehr Abschrei­bung in jedem Jahr. Bei 30 % Steu­er­satz zahlen Sie dadurch 1.200 € weniger Steuer – 30 Jahre lang.

Das Ergebnis steht nicht vorher fest: Es kann auch zeigen, dass sich der Nachweis bei Ihrem Gebäude nicht lohnt.

Warum immer mit Besich­ti­gung

Marek Jordan prüft beim Ortstermin das Dach vom Dachboden aus

Der Nachweis muss sich auf Ihr Gebäude beziehen; ein Verweis auf Tabel­len­werte genügt nicht. Ich sehe mir das Gebäude deshalb innen und außen an und halte Zustand, Bauteile und Reno­vie­run­gen fest. Eine Bewertung nur nach Aktenlage biete ich nicht an.

Wie die Rest­nut­zungs­dauer ermittelt wird

Aus­gangs­punkt ist die übliche Gesamt­nut­zungs­dauer eines Gebäudes dieser Art, wie sie die Immo­bi­lien­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung vorgibt. Davon ziehe ich das Alter ab und berück­sich­tige, was seit dem Bau erneuert wurde und in welchem Zustand Dach, Fassade, Fenster, Leitungen, Heizung und Bäder heute sind. Jeder Schritt steht im Gutachten, damit er nach­voll­zieh­bar ist.

Rechts­s­tand

Rechts­grund­lage: § 7 Abs. 4 Satz 2 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (Nachweis einer kürzeren tat­säch­li­chen Nut­zungs­dauer). Stand der Prüfung: Oktober 2026.

Der Bundesrat hat im Verfahren zum Jahressteu­er­ge­setz 2026 vor­ge­schla­gen, den Nachweis einer kürzeren Nut­zungs­dauer für ältere Gebäude ein­zu­schrän­ken. Beschlos­sen ist das nicht; ich prüfe den Stand laufend und nenne ihn Ihnen vor jedem Auftrag.

Rechts­grund­lage: Der Entwurf eines Jahressteu­er­ge­set­zes 2026 (Bun­des­tags-Druck­sa­che 21/8283 vom 30. September 2026) liegt dem Bundestag vor; beschlos­sen ist er noch nicht. Stand der Prüfung: Oktober 2026.

Preis

Nach Wohn- und Nutz­flä­che, inklusive Besich­ti­gung und Mehr­wert­steuer:

Fläche Preis
bis 299 m² 1.190 €
300 bis 500 m² 1.390 €
501 bis 1.000 m² 1.690 €
1.001 bis 2.500 m² 2.090 €
darüber Angebot
Express: Lieferung in 7 Tagen nach Besich­ti­gung + 490 €

Zusammen mit einer Kauf­preis­auf­tei­lung kostet diese 390 € statt 690 €. Zahlung siehe Preise.

Frist

Das Gutachten liegt innerhalb von zwei Wochen nach Orts­ter­min und voll­stän­di­gen Unter­la­gen vor; die Frist beginnt, sobald beides da ist. Welche Unter­la­gen ich brauche, steht unter Ablauf und Unter­la­gen.

Häufige Fragen

Was ist ein Rest­nutzungs­dauer­gutachten?

Es weist nach, wie lange ein Gebäude wirt­schaft­lich noch genutzt werden kann. Ist diese Rest­nut­zungs­dauer kürzer als die Nut­zungs­dauer, die das Steu­er­recht pauschal annimmt, erlaubt das Ein­kom­men­steu­er­ge­setz eine höhere jährliche Abschrei­bung.

Für welche Gebäude kommt es in Frage?

Für ver­mie­tete Gebäude, bei denen Bauweise, Zustand oder Ausstat­tung eine kürzere Nut­zungs­dauer nahelegen – häufig ältere Häuser mit Reno­vie­rungs­be­darf. Ob sich der Nachweis für Ihr Gebäude lohnt, zeigt erst die Unter­su­chung; das Ergebnis steht vorher nicht fest.

Warum besich­ti­gen Sie das Gebäude immer?

Die Recht­spre­chung verlangt, dass sich der Nachweis auf das konkrete Gebäude bezieht; ein Verweis auf Tabel­len­werte genügt nicht. Deshalb sehe ich mir jedes Gebäude innen und außen an und halte Zustand, Bauteile und Reno­vie­run­gen im Gutachten fest.

Was kostet ein Rest­nutzungs­dauer­gutachten?

Der Preis richtet sich nach der Wohn- und Nutz­flä­che: 1.190 € bis 299 m², 1.390 € bis 500 m², 1.690 € bis 1.000 m², 2.090 € bis 2.500 m², jeweils inklusive Besich­ti­gung und Mehr­wert­steuer. Mit Lieferung innerhalb von 7 Tagen nach der Besich­ti­gung kommen 490 € hinzu.

Wie lange dauert es?

Das Gutachten liegt innerhalb von zwei Wochen nach Orts­ter­min und voll­stän­di­gen Unter­la­gen vor.

Hinweis: Ich erstelle Gutachten, keine Steuerberatung. Ob und wie Sie ein Gutachten in Ihrer Steuererklärung verwenden und welche steuerlichen Folgen das hat, besprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.